Sie möchten Ihre Terrasse mit einer Pergola oder einem Wintergarten aufwerten? Sie benötigen zusätzlichen Platz und wünschen ein Gartenhaus? Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen, damit Sie nicht nachträglich mit unschönen Überraschungen konfrontiert werden, sondern sauber in Ihr Bauprojekt starten können. Denn je nach Kanton sind die Regeln sehr unterschiedlich.
Grundsätzlich sind in der Schweiz alle Bauten bewilligungspflichtig, die über eine feste Verbindung zum Boden verfügen. Somit ist bereits klar, dass für ein Wintergarten, eine Pergola oder ein Gartenhaus eine Baubewilligung her muss. Je nach Kanton gibt es aber ganz andere Regeln.
Der Kanton Zürich beispielsweise ist ziemlich streng mit bewilligungsfreien Bauvorhaben. Hier darf die Grundfläche des Baus lediglich 2 m2 umfassen bei einer Höhe von maximal 1,5 Meter (z.B. eine Hundehütte). Im Kanton Bern hingegen wären dies 10 m2 auf eine Maximalhöhe von 2,5 Meter. Dies reicht bereits für ein kleines Gartenhaus. Man sieht also bereits grosse Unterschiede auf kantonaler Ebene. Teilweise gibt es sogar regionale Eigenheiten auf Gemeindeebene oder situative Gegebenheiten abhängig vom Gebäude.
Weitere Faktoren für die Baubewilligung sind zum Beispiel die Aussicht der Nachbarn, dessen Privatsphäre aber auch das Erscheinungsbild des Gebiets oder der Denkmalschutz. Je nach Umstand kann ein Bauvorhaben so im vereinfachten Anzeigeverfahren durchkommen (ohne Ausschreibung) oder es benötigt ein ordentliches Verfahren mit öffentlicher Ausschreibung. Letzteres tritt vor allem ein, wenn die Interessen Dritter berührt werden und diese via Rekurs das Recht auf Einsprache erhalten sollen.
Sie haben ohne Baubewilligung mit dem Bau begonnen oder gar bereits fertig gebaut? Dies kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Arbeiten gestoppt und rückgängig gemacht werden müssen. Die zweite Option wäre das nachträgliche Einholen einer Baubewilligung. Dies erfolgt ebenfalls – abhängig von den Umständen – nach dem vereinfachten oder ordentlichen Verfahren.
Ein Rückbau ist mit hohen Kosten verbunden und dem Verlust des bereits fertiggestellten Projekts. Teilweise kann eine andere Lösung gefunden werden wie z.B. die Verschiebung eines Gartenhauses. Falls ein Vorsatz erkennbar ist, dass mutmasslich versucht wurde, ein Baugesuch zu umgehen, kann auch eine Busse ausgesprochen werden (in der Regel bis ca. CHF 2’000.-).
Oft sind es Nachbarn oder Anwohner, die die Gemeinde auf solche unbewilligten Bauten aufmerksam machen. Die Gemeinde ist verpflichtet dem nachzugehen und prüft, ob eine Bewilligung besteht.
Prüfen Sie möglichst früh, ob eine Baubewilligung nötig ist. Bei kleinen Angelegenheiten wie Sonnenstoren benötigen Sie keine, aber dies kann sich ändern, wenn beispielsweise es eine Pergola betrifft. Da jeder Kanton und teilweise sogar Gemeinden unterschiedliche Regeln haben, raten wir zu einer guten und transparenten Kommunikation mit den Behörden. Haben Sie alles geregelt, können Sie loslegen. So verlockend es ist, prompt anzupacken und umzusetzen, so teuer kann es Sie zu stehen kommen, wenn Sie einen Rückbau finanzieren müssen.